Verhaltensregeln

Der Deutsche Verkaufsrat

- will einem, den Grundsätzen des lauteren oder der Wirksamkeit eines leistungsgerechten Wettbewerbs zuwiderhandelnden Verhalten im Wettbewerb entgegenwirken und ein diesen Grundsätzen entsprechendes Verhalten im Wettbewerb anregen,

- setzt sich für die Einhaltung der "Internationalen Verhaltensregeln für die Verkaufs und Vertriebspraxis" ein,

- möchte den fairen Wettbewerb im Verkauf und Vertrieb, in der freien und sozialen Marktwirtschaft - innerhalb der Anbieter - und zum Schutz der Kunden und Verkaufsberater sichern,

- achtet bei seiner Kontrollfunktion auf ordentliche und faire Regelungen und registriert begründete Beschwerden, die auf namentliche Anfrage eines berechtigten Mitglieds bekanntgegeben werden.

Der Deutsche Verkaufsrat

- kontrolliert alle direkten und indirekten Vertriebs- und Angebotsfirmen auf dem deutschen Markt,

- kontrolliert alle direkten und indirekten Verkaufsmaßnahmen auf dem deutschen Markt, d.h. den persönlichen Verkauf, den Verkauf per Telekommunikation, den Verkauf durch Directmails und andere Vorgehensweisen,

- kontrolliert alle beruflichen Aus- und Weiterbildungsformen und Trainingsmaßnahmen, soweit die Berufsgruppe der Verkaufs- und Vertriebskräfte im Außen- und lnnenbereich betroffen sind und die vermittelte Vorgehensweise gegen die "guten Sitten" verstößt,

- ist bei seiner Kontrollfunktion auf Informationen Dritter angewiesen. Dabei nutzt er auch die Kenntnisse seiner Mitglieder und die Erkenntnisse anderer Standesorganisationen im In- und Ausland.

Mitglieder

Mitglied des Deutschen Verkaufsrats kann jede Einzelperson, Firma oder jeder Verband werden, soweit es sich um Tätigkeits- und Aufgabenbereiche im Sinne von Verkauf und Vertrieb handelt.

Mitglieder von Mitgliedsverbänden sind zugleich Mitglieder des Deutschen Verkaufsrats, z.B. die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Verkaufs- und Vertriebskräfte BDV e.V., Bonn.

Einzelpersonen werden durch Delegierte auf den Sitzungen des Deutschen Verkaufsrats vertreten. Pro 100 = 1 Delegierter.

Jedes direkte oder indirekte Mitglied (Mitglied eines angeschlossenen Verbandes) kann die allgemeinen Leistungen des Deutschen Verkaufsrats kostenlos in Anspruch nehmen.

1. Beschwerde- und Schlichtungsstelle,

2. außergerichtliches Verfahren,

3. telefonische Auskunft über Eintragung in die Beschwerdeliste,


Über die Aufnahme als Mitglied im Deutschen Verkaufsrat entscheidet das Präsidium mehrheitlich. Das Aufnahmeverfahren ist formlos. Dem Antrag ist eine umfassende Selbstdarstellung beizufügen (z.B. Firmendokumentation, Verbandssatzung, Ziel und Zweckbestimmung, Vertriebs-form, Verkaufstätigkeit). Ein Aufnahmerecht besteht nicht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr: 600 € für Firmen und Einzelpersonen, für Verbände etc. (pro Mitglied p.a. € 10) mindestens jedoch 5.000 €.

Firmen-Fördermitglied (FFM) kann jedes Unternehmen in Deutschland werden, wenn es mindestens einen Verkaufs- oder Vertriebsleiter und mehrere Verkaufsaußendienst-Mitarbeiter beschäftigt. Das FFM gilt als passives Mitglied.

Der FFM-Beitrag beträgt monatlich € 50 und ist halbjährlich im voraus auf das BDV-Konto fällig.