BDV-report

Firmengründer-Existenz-Kurs

Jeder zweite Firmengründer macht spätestens im fünften Jahr Pleite. Aber auch Firmen die seit Jahrzehnten existieren, stellen immer häufiger Insolvenzanträge beim Amtsgericht. Abertausende Arbeitsplätze werden somit jährlich vernichtet. Nach einer Marktuntersuchung des BDV liegt der tatsächliche Grund für das Scheitern am Häufigsten an der schlechten Vermarktung der Produkte und Dienstleistungen.

Weder die realistische Aufnahmefähigkeit auf dem Markt, noch das zielgerichtete, strategische Verkaufen, werden von den Firmengründern bzw. Existenzgründern berücksichtigt. Völlig ungelernt und unbedarft werden Firmen gegründet, stellt der Bundesverband fest. Eine Idee allein reicht nicht aus um zu überleben. Das Marketing, das strategische Verkaufen, gehört grundsätzlich an die erste Stelle bei allen Unternehmungen.

Der BDV führt daher monatlich für alle Firmengründer, Existenzgründer, Unternehmer und Selbstständige einen bundesweiten Existenz-Kurs zum Überleben durch. Schwerpunkte des Unterrichts sind: Produkt-/Markt- und Absatzanalyse, Vertriebsarten, strategisches Verkaufen, Marketing und Werbung.

Die Unterrichtsdauer beträgt fünf Tage (Anreise Montag, Abreise Freitag), Unterrichtsort ist Rhöndorf (Nähe Bonn), also im Wohnort des früheren und ersten Bundeskanzler der Bundes-republik Deutschland, Dr. Konrad Adenauer. Die Kursusgebühr beträgt € 835 (exclusiv Hotel-übernachtung) und ist die bestangelegte Investition für Firmengründer und Firmeninhaber. Schriftliche Anmeldungen direkt an den Bundesverband Deutscher Verkaufsleiter BDV, Referat Bildung, Karl-Broel-Straße 33 -Gelbes Medienhaus-, 53604 Bad Honnef.


Arbeitszimmer von der Steuer absetzen
Bundesfinanzhof entscheidet: Aussendienstmitarbeiter und Verkaufsleiter können ihr häusliches Arbeitszimmer absetzen. Erfolgreiches Urteil für den Bundesverband.

BONN. Für einen Dauerbrenner unter den Besteuerungsproblemen hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt neue Lösungsansätze geliefert. Es handelt sich darum, wann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer eines Aussendienstmitarbeiters unbeschränkt abzugsfähig sind. Dies ist dann der Fall, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Betätigung bildet, wobei der inhaltliche Schwerpunkt der beruflichen Betätigung maßgeblich ist. In drei Entscheidungen (VI R 82/01, VI R 104/1 und VI R 28/02) hat sich der BFH mit dieser Frage befasst. Für die obersten Finanzrichter kommt es darauf an, ob der Steuerpflichtige in seinem häuslichen Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vornimmt und Leistungen erbringt, die für den von ihm ausgeübten Beruf „wesentlich und prägend“ sind. Hierfür müssen die Finanzgerichte alle Umstände des Einzelfalles würdigen. Dabei schließt nach Ansicht des BFH das zeitliche Überwiegen der ausserhäuslichen Tätigkeit einen unbeschränkten Abzug der Aufwendungen nicht von vornherein aus. Konkret ging es um den Fall einer Produktfachberaterin, deren Tätigkeit wesentlich durch den Aussendienst geprägt ist, sowie den Fall eines Verkaufsleiters, der zur Überwachung von Mitarbeitern und zur Betreuung von Großkunden auch im Aussendienst tätig ist, der aber das häusliche Arbeitszimmer zur Organisation der Betriebsabläufe nutzt. BDV-Präsident Wolfgang M. Nitsche begrüßt die höchstrichterliche Grundsatzentscheidung, die nach jahrelanger Auseinandersetzung mit den Finanzämtern nun zu mehr steuerlicher Gerechtigkeit führen dürfte.


Boykott für Made in Germany?!

BONN. Deutsche Unternehmen profitieren seit 1887, wohlgemerkt im In- und Ausland, von dem Gütesiegel „Made in Germany“. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr bekannte deutsche Unternehmen von ausländischen Firmen aufgekauft oder auch in's Ausland verkauft, aber der bekannte deutsche Wertename, ob Firmenname oder Produktname, blieb erhalten und suggeriert weiterhin „Made in Germany“. Nicht nur so wurden Millionen Arbeitsplätze in Deutschland skrupellos vernichtet und die Inlands-Kaufkraft geschwächt, sondern im globalen Wettbewerb wird der Wertebegriff für „Made in Germany“ zur Bedrohung durch betrügerische Unternehmenspolitik.

Also, Produkte die im Ausland zum Teil oder ganz hergestellt werden und die Bezeichnung „Made in Germany“ führen, sind, egal ob von einem deutschen oder ausländischem Unternehmen auf den Markt gebracht, als unrechtmäßig, da betrügerisch „ausgezeichnet mit dem Gütesiegel“, zu bezeichnen und somit strafrechtlich zu ahnden. Diese Forderung stellt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Verkaufsleiter BDV e.V., Wolfgang M. Nitsche, in einem offenen Brief an die neue Bundesregierung.

Deutsche Wertarbeit hat weltweit Ansehen errungen, deutsche Produkte und Dienstleistungen haben einen hohen Sicherheitsanspruch, eine hohe Präzision, eine optimale Leistungsstärke und Wertbeständigkeit und somit auch den Wertename „Made in Germany“ verdient. Weltweit hat dieser Begriff seit 120 Jahren einen hohen Stellenwert im Markt. Sicher das wertvollste Verkaufsargument überhaupt und somit das strategischste Merkmal für unseren Platz 1 als Export-Weltmeister, so der deutsche Verkäuferpapst Nitsche. Er fordert seine Mitglieder zum Boykott auf und diesen dubiosen Wettbewerb nicht weiter zu unterstützen und notfalls zu kündigen und die Kunden über diese Dreistigkeit zu informieren. Nitsche sieht hier die Vernichtung von über 3 Millionen Arbeitsplätze in den letzten zehn Jahren und einen weiteren Stellenabbau von weiteren 2 Millionen Arbeitsplätzen. Großteile der Textilproduktion, der Schuhproduktion, der Möbelproduktion, der Elektro- und Elektronikproduktion, der Kosmetikproduktion, der Maschinenteileproduktion, ja auch der Automobilindustrie sind bereits in's produktionsgünstigere Ausland verlagert worden und suggerieren doch auf dem Weltmarkt „Made in Germany“.

Auch die deutschen Medien sollten sich stärker mit dieser unseriösen Unternehmenspolitik vermehrt beschäftigen und die Bundesregierung wird aufgefordert entsprechende Gesetze zum Schutz des Gütesiegels „Made in Germany“ zu erlassen. Solange werden in Deutschland keine neuen und sicheren Arbeitsplätze geschaffen, wenn das lohngünstigere Ausland „Deutsche Produkte“ herstellt und global als „deutsche Marke“, bzw. unter „Made in EU“, was schon eine Wertminderung ausmacht, vermarktet. Wo bleiben eigentlich hier die deutschen patriotischen Unternehmer?, fragt der BDV-Präsident und weist auf den Vorzeige-Unternehmer Wolfgang Grupp (Trigema) hin, davon brauchen wir mehr in unserem Land.

Ein volkswirtschaftlicher Unsinn von höchster krimineller Energie den sich hier viele Unternehmen noch ungestraft erlauben. Der Bundesverband hat sowohl ehemals deutsche Unternehmen, die heute in ausländischer Hand sind, als auch ehemals deutsche Produkte (Markennamen) die heute im Ausland hergestellt werden und u.a. auch in Deutschland unlauter als „Made in Germany“ verkauft werden, auf eine sogenannte „Schwarze Liste“ gesetzt.